Dienstag, 23. März 2010

Prozesstag am 23 März und anderes

Liebe Schwestern und Brüder!

Lutz Schaefer konnte überzeugt werden, dass es notwendig ist, erstklassige Anwaltskorrespondenz und willkürliche Gerichtsbeschlüsse zu veröffentlichen, ich habe begonnen, hochzuladen:

http://die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/lutz-schaefer/meldung-jva/scans-jva.html

Leider habe entweder ich eine Seite zuwenig kopiert, oder Barbara Kühn hat eine Seite zuviel von mir mitgenommen - eine Beschlussseite fehlt mir, doch die werde ich bald wieder haben.

Auf Barbara Kühn falle ich immer wieder herein: Sie sitzt neben mir, als könne sie kein Wasser trüben, und wir unterhalten uns über den Fall. Plötzlich hat sie einen Stapel Papier in der Hand, sagt: "Das hier ist auch noch wichtig, weil..."  Und schon bin ich wieder am Kopieren, weil das schneller geht als Einscannen (vielleicht bin ich für ideales Scanning auch nur zu blöd).

So ertrinke ich nach einer Reihe von Barbara Kühn-Besuchen allmählich in einem Riesenberg von Aktenmaterial, muss aber zugeben, dass sie mir jeweils eine gute Begründung dafür geben konnte, dass es sich um wichtige Sachen handle. Der Fall bietet wirklich alles, mehr braucht man kaum, um das deutsche Schmierensystem zu beschreiben und zu dokumentieren.

Am Landgericht Mönchengladbach, ich erhielt eine Kurzmeldung zwischendurch, noch nicht die Meldung nach Verhandlungsende, kursierte zunächst ein Ausdruck von:

http://an-united-anarchists.blogspot.com/2010/03/etwas-zum-gruseln-und-aufruf-unsere.html

Staatsanwalt Lingen hatte ihn in seiner Akte, und die aufgeworfene Frage an den Richter, ob das für die Verhandlung von Bedeutung sei, wurde von Richter Beckers mit "Nein" beantwortet. Dennoch hätten alle Beteiligten und auch die JournalistINNen einen deutlich konfusen Eindruck vermittelt, wozu auch der neu hinzugetretene Rechtsanwalt Lutz Schaefer beigetragen haben mag.

Barbara Kühn war hinausgebeten worden, irgendwer habe mit Handschellen gespielt, doch es war darum gegangen, dass Benecken und Rost mit ihr hatten reden wollen. Nun wollten sie plötzlich beantragen, Barbara Kühn hinsichtlich der Geschehnisse am 21. April 2006 in den Zeugenstand zu bekommen, doch Barbara Kühn habe ihnen gesagt, dass sie nichts mehr mit ihnen zu bereden habe. Benecken habe noch versucht, sie einzuschüchtern: "Sie wollen doch nicht, dass Ihr Vater lebenslänglich bekommt?" Doch auch damit scheint er keinen Erfolg gehabt zu haben. Zum ersten Male, so war der Stand der Dinge, sollte sie auch noch Gelegenheit erhalten, im Laufe des Prozesstages ein kurzes Gespräch mit ihrem Vater zu führen. Man könnte das womöglich als Hinweis darauf auffassen, dass bestimmte Leute nicht nur wissen, wie sie bisher mit Hans Pytlinski und seiner Familie umgegangen sind, sondern dass ihnen auch klar geworden sein könnte, dass diese Dinge, anders als sie es in solchen Fällen gewohnt sind, in diesem Falle nicht vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Unsere Internetarbeit und das Eintreten von Rechtsanwalt Lutz Schaefer hatte man nicht auf der Rechnung gehabt, die Intelligenz, Courage und Zähigkeit der Barbara Kühn, aber auch die Willenskraft des Hans Pytlinski, der sich von Benecken und Rost nicht einwickeln ließ, hatte man deutlich unterschätzt gehabt. Vor diesen Hintergründen hat man unerhörtes bedenkenlos getan. Nun stehen sie vor ihrem eigenen Werk und wissen nicht, wie es weitergehen soll.

Aus der Beschwerde, die Rechtsanwalt Lutz Schaefer unmittelbar einem Antragsabbügelungsschreiben des Richter Lothar Beckers (liegt derzeit nicht vor, s.o.) folgen ließ, geht so einiges hervor:

http://die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/lutz-schaefer/lg-22-maerz-2010/scans-schaefer-beschw.html

Zu bemerken ist noch, dass der vom LG Mönchengladbach hoch geschätzte Gutachter Deis, was dem Lutz Schaefer gestern noch nicht vorlag, auch noch im März 2009 klar erklärt hatte, Hans Pytlinski sei dauerhaft verhandlungsunfähig.

Man  muss nach Aktenlage und im Vergleich mit anderen verfahren feststellen, dass die Frage der Prozess- wie der Verhandlungsfähigkeit ebenso pervers abgehandelt wird wie alles andere in der deutschen Justiz: Wollen Richter ein Verfahren einstellen, ohne dass es eine andere Möglichkeit gibt, das ohne Gesichtsverlust zu tun, dann wird ein "Gutachter" eingeschaltet, der Verhandlungs- oder Prozessunfähigkeit attestiert. Wollen sie ein Verfahren führen, dann wird ein "Gutachter" eingeschaltet, der Prozess- und Verhandlungsfähigkeit attestiert.

Den Hans Pytlinski wollte man in recht kurzer Zeit einmal prozess- und verhandlungsunfähig, dann wollte man ihn wieder prozess- und verhandlungsfähig. Dafür brauchte man zwei verschiedene Gutachter, aber das ist für Richter wie Lothar Beckers ja kein Problem.

Herzliche Grüße

Euer

Winfried, United Anarchists

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