Freitag, 12. März 2010

@ U.A. Wann ist militanter Widerstand nach Artikel 20 GG erlaubt, wie würde er dann aussehen?

Liebe Schwestern und Brüder!

Ich habe soeben ein sehr eindrucksvolles und substantiertes Dokument veröffentlicht, das ich selbst bisher allerdings nur quergelesen habe, so dass es möglich ist, dass mir noch Kritikpunkte im Zuge vollständigen Lesens auffallen könnten:

http://die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/wiederaufnahme-limbach/scans-wiederaufn-antrag.html

Natürlich ist das Dokument auch über die Übersicht:

http://www.die-volkszeitung.de/u-a/schwalmtal/21-april-2006/00-overview.html

erreichbar.

Auch mit der Veröffentlichung dieses Dokumentes ist die Ausschöpfung der mir unmittelbar verfügbaren Dokumente noch lange nicht erreicht: Was ich zum jetzigen Zeitzpunkt habe, reicht bei weitem, um den Sumpf mit Maßnahmen der PR zu erledigen.

Dennch muss man Barbara Kühn und ihren Vater Hans Pytlinski als bedroht betrachten, weil irgendwelche Wirrköpfe meinen könnten, eine Beseitigung dieser Personen könne womöglich noch irgendetwas aufhalten.

Weiterhin hat der Terrorbesuch der Polizei Unna am 10. März 2010 um 20.00 Uhr bei der Familie Pytlinski in Unna gezeigt, dass man nicht davor zurückschreckt, mit illegalen Maßnahmen mögliche Zeugen im Mordprozess gegen Hans Pytlinski einzuschüchtern, dass man bemüht ist, mit illegalen Maßnahmen Zwistigkeiten zwischen den Pytlinski in Unna und der Barbara Kühn, geb. Pytlinski, aufzubauen.

Weiterhin entsteht auf Basis meines derzeitigen Kenntnisstandes der Eindruck, dass längst nicht alle RechtsanwältINNeN, von denen Hans Pytlinski und Barbara Kühn sich offensichtlich zurecht verraten fühl(t)en, eine dies begründende Haltung von Beginn an zeigten.

Es steht also anzunehmen, dass auf Anwälte, die sich der Klärung der Sachverhalte verschrieben hatten, Druck ausgeübt wurde. So etwas geht ganz einfach, weil die meisten Menschen Angsthasen sind: Ein anonymer Anruf, dessen Herkunft die Polizei nicht aufklären will, ein paar rustikale Drohungen, und schon sackt den meisten Menschen in unserer Angsthasengesellschaft das Herz in die Hose.

Wir wissen das seit längerem, früher hatte man solche Sachen auch (erfolglos) an mir erprobt, und immer wieder mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Leute, die sich zunächst einsetzen wollten, plötzlich nur noch Angst hatten.

Liebe Schwestern und Brüder, wir wollen Gewalt vermeiden, solange es eben geht, wir wollen in demokratischer Weise informieren, wir wollen in rechtsstaatlicher Weise klären und entsprechende Ergebnisse justiziell herbeiführen, soweit es geht.

Dass weder das eine noch das andere in diesem satanischen BRD-Dreckssystem einfach zu machen ist, wird u.a. dadurch belegt, dass der Unschuldige Philipp J. immer noch wegen eines Mordes einsitzt, den er nicht begangen haben kann, während die Grauensmörderinnen samt ihrer Hinterleute nach wie vor unbelangt sind und frei herumlaufen:

http://winfriedsobottka.twoday.net/stories/an-das-geschwister-scholl-gymnasium-pulheim-juergen-ruettgers-deckt-ma/

Anstatt sich um das Verbrechen zu kümmern, versucht man lieber, mich per Psychiatrie als öffentlichen Ankläger auszuschalten, siehe rechte Leiste unter:

http://www.winfried-sobottka.de/

und

http://www.winfried-sobottka.de/lutz-schaefer/betreuung-ag-luenen-dez-2009/00-overview.html

Kurzum: Wir haben es mit dem letzten menschlichen Dreck zu tun, mit Grauensmördern, Falschverurteilern usw., die den Staatsapparat beherrschen und über ein weitverzweigtes Netz von Handlangern verfügen.

Es steht also zu erwarten, dass Anwälte, die sich im Falle Schwalmtal einschalten, bedroht werden, samt ihrer Familienangehörigen, das Selbe gilt für Zeugen.

Im schlimmsten Falle muss mit Morden zur Ausschaltung von Zeugen gerechnet werden.

Liebe Schwestern und Brüder, wir wollen ein satanisches Netzwerk auffliegen lassen, das nicht weniger heimtückisch und grausam ist als die japanischen Yakuza, die Camorra, die N'dangretha, die Chinesen- oder die Russenmafia.

Sollte dieses Netzwerk meinen, unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Mühen mit Terror und Morden bekämpfen zu müssen, so wäre unser Kampf aussichtslos, wenn wir keine Unterstützer haben sollten, die solchen Terror und solche Morde mit Gegenterror und Rachemorden bekämpften.

Der Artikel 20 IV GG erlaubt das ausdrücklich dann zum Schutze der verfassungsmäßigen Ordnung, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dass der herrschende Zustand, die Entgleisung von Politik, Polizei, Justiz usw. zu einem kriminellen System, s. u.a. auch:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html

bereits eine Beseitigung unserer verfassungsmäßigen Ordnung darstellt, kann nicht im Geringsten bezweifelt werden.

Wir sind bemüht, die verfassungsmäßige Ordnung mit Mitteln unterhalb der Gewalt herzustellen.

Sollte uns dieser Versuch mit Terror und Morden abgebogen werden, so ist nach meiner abgrundtiefen Überzeugung das Recht zum militanten Widerstand legitimiert.

Wie würde er dann aussehen? Nun, er müsste sich gegen die Strukturen richten, und zwar so, dass ihnen die Lust auf Terror und Morde verginge. Weiter dürfte er dann auch nicht reichen: Er müsste zum Ziel haben, einen Punkt zu erreichen, ab dem wieder mit in echten Demokratien üblichen Mitteln gekämpft werden kann. Ginge es darüber hinaus, dann wäre ein Bürgerkrieg die Konsequenz, den wollen wir nicht, solange er vermeidbar ist.

Ich bitte darum, diesen Artikel in den Kreisen zu verbreiten, die sich für diesen Fall vorbereitet haben.

Mit herzlichen Grüßen

Euer

Winfried, United Anarchists

Impressum: http://www.winfried-sobottka.de/

Tag: Appell zur Vorbereitung von Widerstand nach Artikel 20 IV GG

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