Freitag, 12. März 2010

@ U.A.: Das "Gutachten" des Dr. med. Michael Lasar

Liebe Schwestern und Brüder!

Natürlich habe ich das Gutachten nicht ganz gelesen, die Richter werden es auch nicht ganz lesen, der Staatsanwalt auch nicht - alle schauen auf die letzten Seiten, auf denen Dr. Lasar das niederschreibt, was die Richter lesen wollen. Dorthin habe ich auch schon geschaut.

Im Ergebnis ist es das, was ich im Grunde erwartet hatte: Wegen der eindeutig fehlenden Grundlage für Zwangsmaßnahmen, über die letztlich der BGH zu entscheiden hätte, gibt es keine "Diagnose", die Zwangsmaßnahmen (Psychiatrie) begründen könnte.

Aber natürlich kann Dr. Lasar meine "subjektive Ablehnung" der Polizei und Justiz nur mit Wahnvorstellungen und "schweren seelischen Abartigkeiten" erklären, obwohl die Akte, die er als Grundlage nahm, ein Lehrbuch der Rechtsbeugung und der justiziellen Kriminalität ist, was auch einem juristischen Laien auffallen muss.

Dr. Lasar sieht die Umstände des § 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit) als erfüllt an, die des § 20 StGB (permanent schuldunfähig) hingegen nicht, weiterhin geht er von langfristiger Prozessunfähigkeit aus, seine Prognose für mein zukünftiges Verhalten: Gleichartige Taten seien in Zukunft möglich, aber sie könnten auch ausbleiben. Damit verzichtet er immerhin auf Schreckenszenarien, nach denen es etwa möglich wäre, dass ich kleine Kinder aufessen könnte.

Auf dieser Basis scheint ein Wegsperren nach § 63 StGB ausgeschlossen, eine Fortführung des Verfahrens unwahrscheinlich, weil im Ergebnis (auf dieser Grundlage) unergiebig. Es geht eben nur um strafrechtliche Peanuts, schließt man sich dann noch dem Gutachten des Dr. Lasar an, so bleibt wohl kein Raum mehr für eine Bestrafung, für die eine überlastete Staatsanwaltschaft zu kämpfen bereit wäre.

Im Grunde kommt zum Tragen, was Dr. Norbert Plandor mir schon vor Monaten sagte: "Winnie, wenn Du willst, dann stelle ich das Verfahren ein." Das konnte er nicht gesagt haben, ohne mit Staatsanwaltschaft und Vorsitzendem Richter getuschelt zu haben, schon damals war ihnen klar, dass sie mit ihren perfiden Rechtsbrüchen nicht mehr weit kommen konnten.

Nun, ich habe 14 Tage Zeit zur Stellungnahme, nach Auskünften der Kanzlei Dr. Plandor sei dieser allerdings bis zum 22. März im Urlaub, so dass ich morgen erst einmal einen Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme an das LG Dortmund faxen werde, in dem Sinne, dass ich natürlich Gelegenheit haben müsse, das umfangreiche Gutachten mit Dr. Plandor zu besprechen.

Dass die Staatsanwaltschaft Dortmund praktisch zeitgleich eine Klageschrift wegen angeblicher Volksverhetzung an mich hinaus sandte, soll vermutlich bedeuten: "Sobottka, entweder, Du schluckst es, dass Du in schwerer Weise seelisch abartig und wahnsinnig bist, oder wir werden dafür sorgen, dass Du im Knast landest!"

Na ja, es wäre das erste Mal, dass in meinen Sachen irgendetwas so ausginge, wie die satanischen Eierköpfe in der Dortmunder Justiz sich das so gedacht hatten. :)

Herzliche Grüße

Euer

Winfried Sobottka, United Anarchists

Impressum: http://www.winfried-sobottka.de/

Zusätzliche Tags: Staatsanwaltschaft Dortmund, Richter Helmuit Hackmann, Richterin Brigitte Brüttiung, Staatsanwalt Volker Bittner

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